Baureglement

Allgemein

  • Die Seifenkiste muss über eine sichere Bremse, eine sichere Lenkung und einen festen Fahrersitz verfügen.
  • Die Seifenkiste muss so konstruiert sein, dass alle Teile, insbesondere Bremsen und Lenkung ohne aufwendige Demontage von Carrosserieteilen kontrolliert werden können.
  • Vorrichtungen welche das Starten erleichtern oder Beschleunigung unterstützen, sind nicht erlaubt.
  • Sämtliche sicherheitsrelevanten Teile (Achsen, Bremsen, Lenkung, Sitz, Karosserie etc.) müssen mit durchgehenden Schrauben und Sicherungsmuttern auf der Bodenplatte befestigt werden.
  • Seilspanner müssen mit Draht, Kontermuttern oder Kabelbindern gesichert werden, vorkonfektionierte Seile mit gepressten Verbindungen sind zulässig
  • Seilumlenkrollen müssen mit einen Seilabwurfschutz versehen sein.
  • Seilrollenträgerplatten müssen mit mindestens zwei durchgehenden Schrauben und Sicherungsmuttern befestigt sein.
  • Bei Ringschrauben ist nur die verschweisste Ausführung zulässig. Zusatzgewichte dürfen verwendet werden, müssen jedoch aus Metall bestehen und fest montiert sein.
  • Die Gewichte müssen so montiert sein, dass diese bei Übergewicht wieder herausgenommen werden können.
  • Gewichte am Körper oder an Kleidern des Fahrers sind verboten.
  • Zugösen sind erlaubt und erwünscht, denn sie ermöglichen einen einfacheren Transport.

Wagenaufbau

  • Das Bodenbrett muss aus einer geschlossenen Platte bestehen.
  • Umlaufende Metallverstärkungen, die mit dem Bodenbrett verschraubt sind, sind erlaubt.
  • Die Carrosserie kann aus Holz, Kunststoff oder Metall gefertigt sein.
  • Nicht erlaubt sind: vorstehende Abschlepphaken oder verletzungsgefährdende und spitze Carrosserieteile jeglicher Art, sowie Nägel und Holzschrauben als tragendes Befestigungselement.

Fahrersitz

  • Der Fahrersitz kann aus Holz oder Kunststoff bestehen, muss aber eine Rückenlehne von mind. 12 cm Höhe aufweisen und mit dem Bodenbrett fest verbunden sein (arretierbare Verstellung erlaubt).

Bremsen

  • Eine gleichmässige, auf mindestens beide Hinterräder wirkende Fussbremse ist zwingend.
  • Bei der Kraftübertragung vom Bremspedal zur Hinterachse mit einem Drahtseil muss das Drahtseil einen Durchmesser von mind. 2.5 mm haben.
  • Bei der mechanischen Übertragung der Bremskraft ist ein Drahtseil von mind. 2,5 mm Durchmesser oder ein Bowdenzug zu verwenden.
  • Mechanische und/oder hydraulische Trommel- bzw. Scheibenbremsen sind erlaubt. Beim Einsatz von Trommel- bzw. Scheibenbremsen müssen diese mindestens auf beide Hinterräder wirken.
  • Bei voll betätigter Fussbremse müssen die Hinterräder blockieren.
  • Das Betätigen der Bremse darf das sichere Lenken nicht beeinträchtigen.

Lenkung

  • Die Lenkung muss in die Richtung einschlagen, in die das Lenkrad gedreht wird.
  • Sämtliche relevanten Teile, Achse, Seile etc. müssen oberhalb der Bodenplatte angeordnet sein.
  • Anstelle von runden Lenkrädern sind auch sog. Hornlenker zugelassen.
  • Der Radeinschlag muss so begrenzt sein, dass die Vorderräder nicht mit dem Fahrzeug in Berührung kommen.
  • Lenkungsdämpfer und Lenkungshilfen jeglicher Art dürfen nicht verwendet werden.
  • Das Lenkseil darf aus Sicherheitsgründen nicht ungeschützt vertikal zwischen den Beinen des Lenkers verlaufen.

Achsen / Räder

  • Es sind nur Achsen aus Stahl oder Chromstahl erlaubt.
  • Das Rad muss aussen mit einer Sicherungsmutter auf die Achse gesichert werden.
  • Die Räder müssen spielfrei auf die Achsen passen und mit Radlagern gefertigt sein.
  • Die Räder dürfen zwecks Stabilitätsverbesserung verschraubt, verleimt, gekittet oder vernietet werden.
  • Die Schrauben dürfen die Muttern nicht überragen.

Federung / Radaufhängung

  • Die Seifenkisten dürfen vorne wie hinten eine Federung aufweisen, die verwendeten Federungselemente (Gummi oder Stahlfedern) dürfen jedoch nur auf Druck beansprucht werden.
  • Hinterachsschwingarme sind erlaubt.

Technische Kontrolle

  • Das Ressort Bau prüft vor jedem Rennen alle Seifenkisten auf die sichere Fahrtüchtigkeit und Einhaltung der entsprechenden Bauregelemente.
  • Nachkontrollen können vom Ressort Bau vor und nach jedem Rennlauf durchgeführt werden.
  • Differenzen und Einsprachen werden durch das OK behandelt.

Rennvorschriften

  • Die Bodenfreiheit unter dem Bodenbrett muss an jedem Punkt minimal 25 mm und darf maximal 100 mm betragen (Messung bei aufgesessenem Fahrer).
  • Das Maximalgewicht der rennbereiten Seifenkiste darf 80 kg nicht überschreiten.
  • Als Lenkung darf eine Mittelpunkt- (besteht aus einer Vorderachse mit Königszapfen M12, Lenkrad, Lenksäule und Drahtseilen mit mind. 2.5 mm Durchmesser), Zahnstangen- oder Achsschenkellenkung verwendet werden.
  • Für Mittelpunktlenkungen sind nur durchgehende Stahl- oder Chromstahlachsen mit mind. 18 mm Durchmesser erlaubt.
  • Die Gesamtbreite darf max. 125 cm betragen.
  • Es sind Räder aus Stahlblech oder Leichtmetall mit Luftbereifung oder Vollgummiräder zugelassen. 
  • Die Bremse resp. die Bremsklötze müssen mindestens auf die hinteren Räder wirken.
  • Es sind auch mechanische und hydraulische Trommel- und Scheibenbremsen erlaubt.
  • Der Federweg bei der Achse ist allseitig auf 20 mm zu begrenzen.